top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

​1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen von Askepot, Kreuzstrasse 19, 8802 Kilchberg ZH (nachfolgend „Askepot“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Immobilien- und Produktvisualisierungen und Immobilien-Branding. Die Immobilienvermarktung unterliegt separaten Bestimmungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Askepot stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

​

2. Vertragsgegenstand

(1) Askepot erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

- Erstellung von 3D-Visualisierungen, Renderings und Fotografien für Immobilien- und Produkteprojekte,

- Entwicklung von Branding-Konzepten für Immobilien (z. B. Logos, Exposés, Corporate Designs),

- Marketing- und Vermarktungsleistungen (z. B. Online-Kampagnen, Broschüren, Präsentationen).

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird in den individuellen Angeboten oder Verträgen festgelegt.

​

3. Vertragsschluss

(1) Angebote von Askepot sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch Askepot zustande.

​

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Askepot alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Pläne, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

​

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preisen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Askepot berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen auszusetzen.

​

6. Nutzungsrechte

(1) Askepot räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten (Visualisierungen, Designs, Marketingmaterialien etc.) ein, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung erforderlich ist.
(2) Askepot ist berechtigt, die erstellten Arbeiten, unter Umständen zusammen mit dem Namen des Auftraggebers, zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

​

7. Leistungsfristen und Verzug

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Askepot schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Askepot nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Dienstleistern, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern die Fristen entsprechend.

​

8. Gewährleistung

(1) Askepot erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt.
(2) Beanstandungen offensichtlicher Mängel an den Arbeiten sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Arbeitsergebnisse, schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat Askepot das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

​

9. Haftung

(1) Askepot haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Askepot ist ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

​

10. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, es sei denn dies werde in diesen AGB oder sonswie anderweitig geregelt.
(2) Askepot bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

​

11. Kündigung

(1) Verträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, ist Askepot berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

​

12. Änderungen der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies erforderlich ist (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Anpassungen der Leistungen oder betrieblichen Notwendigkeiten).
(2) Über Änderungen wird Askepot den Auftraggeber in geeigneter Weise informieren. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
(3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Auftraggeber bei Mitteilung der Änderungen besonders hingewiesen.

​

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich, Schweiz.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​

Letzte Aktualisierung: Oktober, 2025

bottom of page